Die Geschäftsordnung des Fachausschusses "Hilfen zur Erziehung Braunschweig"

Die freien Träger der ambulanten und stationären Jugendhilfe in Braunschweig bilden einen Fachausschuss Hilfen zur Erziehung. Der Fachausschuss ist bestrebt, die gemeinsamen Interessen der in ihm zusammengeschlossenen Einrichtungen und Dienste unbeschadet der Eigenständigkeit ihrer Träger zu artikulieren und an den öffentlichen Träger, die Spitzenverbände der freien Träger sowie die Öffentlichkeit heranzutragen.

§1 Zugehörigkeit

Dem Fachausschuss Hilfen zur Erziehung können alle freien Träger angehören, die im Rahmen der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe nach den § 27-36 und § 41, 42 des SGB VIII in der Stadt Braunschweig arbeiten.
Ständige Gäste können durch einfachen Mehrheitsbeschluss aller Mitglieder des Fachausschusses geladen werden.
Nach einer regelmäßigen und aktiven Beteiligung im Fachausschuss von mindestens einem Jahr können ständig geladene Gäste das Stimmrecht als Mitglied erhalten.
Dieses wird auf Antrag des Gastes oder eines Mitglieds des Fachausschusses durch einfache Mehrheit der jeweils anwesenden Mitglieder beschlossen.

§2 Teilnehmerinnen, Teilnehmer

Jeder in 1 genannte freie Träger der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe entsendet eine namentlich benannte Vertreterin bzw. einen Vertreter und benennt möglichst eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Mit beratender Stimme können zu einzelnen Sachthemen weitere Personen zu den Zusammenkünften des Fachausschusses eingeladen werden.

§3 Sprecherin, Sprecher des Fachausschusses

Der Fachausschuss wählt durch einfachen Mehrheitsbeschluss aus seiner Mitte für die Dauer von 2 Jahren zwei Sprecherinnen/Sprecher. Wiederwahl ist möglich.

§4 Aufgaben der Sprecherin, des Sprechers

Den Sprecherinnen bzw. den Sprechern des Fachausschusses obliegt die Geschäftsführung des Fachausschusses sowie dessen Vertretung gegenüber Dritten.

§5 Zusammenkünfte

Die Einberufung der Zusammenkünfte erfolgt schriftlich durch die Sprecherinnen bzw. die Sprecher.
Die Einladung muss Tag, Ort und Uhrzeit und die laufende Nummer der Zusammenkunft enthalten. Die Beratungspunkte sind in der Tagesordnung möglichst knapp und verständlich zu beschreiben.
Die Einladung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach 2 spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Zusammenkunft.

§6 Arbeitsgruppen

Der Fachausschuss kann Arbeitsgruppen einrichten. Die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen verpflichten sich, ihre Arbeitsergebnisse und ggf. geplanten Veröffentlichungen dem Fachausschuss zeitnah zur Entscheidung vorzulegen.

§7 Erklärungen und Stellungnahmen

Erklärungen und Stellungnahmen des Fachausschusses gelten nur, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der jeweils anwesenden Mitglieder des Fachausschusses gefasst werden. Jedes Mitglied des Fachausschusses nach § 1 der Geschäftsordnung hat bei Abstimmungen eine Stimme.

§8 Protokollierung der Zusammenkünfte

Über jede Zusammenkunft des Fachausschusses ist ein Protokoll zu erstellen, in dem die wesentlichen Inhalte, Beschlüsse, die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie vereinbarte Stellungnahmen festgehalten werden. Die Protokolle sind von der Protokollantin bzw. vom dem Protokollanten zu unterzeichnen und spätestens mit der Einladung zur nächsten Zusammenkunft zuzusenden. Die Protokolle werden in alphabetischer Reihenfolge der Träger und ständigen Gäste verfasst. Von der Protokollverpflichtung ausgenommen sind Träger, die aktuell die Sprecherin bzw. den Sprecher oder die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter stellen, sowie die Träger, die mindestens 2 x pro Jahr für den Tagungsraum und die Bewirtung sorgen.

§9 Inkrafttreten und Veränderungen

Die ursprüngliche Geschäftsordnung des Fachausschusses trat am 13.03.2015 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie am 03.06.2016.
Sie kann nach vorheriger Ankündigung in der Tagesordnung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachausschusses geändert bzw. außer Kraft gesetzt werden.

Braunschweig, den 14.07.2016

Unterschrieben von allen Mitgliedseinrichtungen

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